Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Nutzung der reINVENT-Software

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Vertragsbeziehungen, in deren Rahmen die reINVENT innovation GmbH, St.-Cajetan-Str. 41, 81669 München, Deutschland, (nachstehend kurz: „reINVENT“) von einem Vertragspartner (nachstehend kurz: „KUNDE“) beauftragt wird, die web- und cloudbasierte Software-as-a-Service Anwendung „reINVENT“ (nachstehend kurz: „(die) Software“) zur Nutzung durch den KUNDEN bereitzustellen und darüber hinaus weitere, mitunter weitere web- und softwarebasierte, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software, insbesondere Support-, Wartungs-/Maintenance- und Beratungsleistungen, zu erbringen, gelten – soweit nicht ausdrücklich abweichend schriftlich geregelt – ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachstehend kurz: „AGB“). Diese AGB gelten darüber hinaus entsprechend für sämtliche vorvertraglichen Beziehungen zwischen reINVENT und (potenziellen) KUNDEN. Regelungen gelten darüber hinaus für zukünftige Angebote von reINVENT und zukünftig vom KUNDEN beauftragte Leistungen, selbst wenn deren Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

1.2 Ergänzende, abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung, auch wenn reINVENT diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 reINVENT richtet ihr Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und geht auch nur mit Unternehmern vertragliche Beziehungen ein.

2. Definitionen

Angebots- und Auftragsformular“ bezeichnet das Dokument, mit welchem der KUNDE die reINVENT mit der Durchführung von Dienstleistungen beauftragt. In dem Angebots- und Auftragsformular werden die von reINVENT gegenüber dem KUNDEN zu erbringenden Dienstleistungen und die vom KUNDEN zu entrichtende Vergütung und weitere Leistungskonditionen vereinbart und festgelegt. Diese AGB sind durch entsprechenden Verweis im Angebots- und Auftragsformular integraler und umfassend anwendbarer Bestandteil eines jeden Angebots- und Auftragsformulars.

Cloud-Dienst“ bezeichnet die Gestattung des Zugangs zur Software, die Gestattung der Nutzung der Software sowie sämtliche mit der Software in Zusammenhang stehenden Support- und Maintenanceleistungen von reINVENT sowie die Dokumentation des Cloud-Dienstes.

Produkt- und Leistungsbeschreibung“ bezeichnet die vordefinierten Nutzungsangebote zum Cloud-Dienst von reINVENT mit nach sogenannten Paketen (z.B. Essential, Professional, Enterprise) definiertem Leistungsumfang, Leistungsinhalt und Leistungskonditionen.

Add-On-Leistungen“ bezeichnet sämtliche Leistungen von reINVENT die vor oder nach der in einem Angebots- und Auftragsformular vereinbarten Eröffnung des Zugangs zum Cloud-Dienst erbracht werden. Diese Leistungen können entweder Implementierungs- und/oder Customizing-Leistungen hinsichtlich der Software sowie damit in Zusammenhang stehende Unterstützungsleistungen oder allgemeine Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Cloud-Dienst darstellen und nicht bereits Teil des Cloud-Dienstes sind.

Dokumentation“ bezeichnet alle an den KUNDEN mit einem Angebots- und Auftragsformular überlassenen Dokumente, ungeachtet ihres Formates, die den Cloud-Dienst und dessen Nutzung (z.B. Online FAQs, Help Center etc.) beschreiben oder erläutern.

Berechtigter Nutzer“ bezeichnet eine vom KUNDEN namentlich benannte natürliche Person, der vom KUNDEN in dem gemäß der Regelungen dieser AGB gestatteten Umfang eine Zugriffsberechtigung für die Nutzung des Cloud-Dienstes eingeräumt wurde. Berechtigter Nutzer kann nur eine natürliche Person sein, die Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter, Gesellschafter, Vertragspartner oder Endkunde des KUNDEN ist.

Vertragspartner“ bezeichnet einen Vertragspartner des KUNDEN (z.B. ausführende Baufirmen, Planer etc.), dessen Leistungen ebenfalls über den Cloud-Dienst angeboten werden und dem die Nutzung bestimmter Teilbereiche des Cloud-Dienstes in dem von reINVENT dem KUNDEN auftragsgemäß gewährten Umfang unter Beachtung der anwendbaren Nutzungsbedingungen (Anlage 1 des Angebots- und Auftragsformulares) vom KUNDEN gestattet werden kann.

Endkunde“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Kunde des KUNDEN ist und der die Nutzung des Teilbereichs des Cloud-Dienstes „Kunden-Account“ in dem von reINVENT dem KUNDEN auftragsgemäß gewährten Umfang unter der Beachtung der anwendbaren Nutzungsbedingungen (Anlage 1 des Angebots- und Auftragsformulares) vom KUNDEN gestattet werden kann.

Endkunden-Account“ bezeichnet ein individuelles Nutzerkonto zum Cloud-Dienst, das vom KUNDEN eingerichtet wird, um den berechtigten Nutzern den Zugang zum und die Nutzung des Cloud-Dienstes im vertraglich vereinbarten Umfang zu ermöglichen. Über die Einwahl in das individuelle Nutzerkonto wird der Zugang zu der vom KUNDEN gebuchten (ggf. individuell konfigurierten) Benutzeroberfläche der Software und den vom Kunden gebuchten Software-Funktionen ermöglicht. Die Einwahl in den Kunden-Account erfordert die Eingabe der zutreffenden Zugangsdaten.

Account-Administrator“ ist ein namentlich vom KUNDEN benannter berechtigter Nutzer, der vom KUNDEN autorisiert wird, den Kunden-Account zu verwalten. Die Account-Verwaltung beinhaltet dabei insbesondere auch die Zuweisung von Zugriffs- und Nutzungsberechtigungen für andere berechtigte Nutzer, die Freigabe Berechtigter Nutzer, die Anforderung und Beauftragung weiterer Dienste, die Freigabe von in den Cloud-Dienst eingestellten Inhalten (z.B. von Angemeldeten Dienstleister oder Endkunden) und deren Entfernung und die Durchführung und Unterstützung bei der Produktintegration von Drittanbietern. Der KUNDE kann den Account-Administrator jederzeit ändern.

Kundendaten“ bezeichnet elektronische Inhalte, Daten und Informationen, einschließlich personenbezogener Daten und vertraulicher Daten des KUNDEN, die vom oder für den KUNDEN an den Cloud-Dienst, entweder über die Software selbst oder im Rahmen von Supportleistungen über die IT-Ressourcen von reINVENT übermittelt werden und von reINVENT auf eigenen IT-Systemen gespeichert werden. Erfasst sind außerdem Daten und Informationen, die im Rahmen der Auftragsanbahnung vom KUNDEN an reINVENT übertragen oder zugänglich gemacht wurden (z.B. Adressdaten, Named-User-Daten, Kontodaten, Systeminformationen etc.) sowie vom KUNDEN bzw. von den berechtigten Nutzern generierte Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) und erteilte Empfehlungen, Anregungen, Vorschläge, Ideen, Verbesserungen oder sonstiges Feedback zu dem Cloud-Dienst.

Nutzungsdaten“ bezeichnet sämtliche dokumentierbare Daten und Informationen über Zugriffe auf den und die Nutzung des Cloud-Dienstes durch den KUNDEN bzw. die berechtigten Nutzer, einschließlich Informationen über einzelne Sessions sowie deren Dauer, Clickstreams, verarbeitete Datenmengen, eingegebene Befehle und andere analyserelevante Daten, die Aufschluss über das Verhalten des KUNDEN und der berechtigten Nutzer im Umgang mit dem Cloud-Dienst geben können.

Zugangsdaten“ sind von reINVENT generierte Benutzernamen und korrespondierende Passwörter mit denen der KUNDE den berechtigten Nutzern die Einwahl in den Kunden-Account und damit die Nutzung des Cloud-Dienstes im vereinbarten Umfang ermöglicht.

Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Daten und Informationen, die von einer der Parteien als „Informationsgeber“ im Geltungsbereich dieser AGB der jeweils anderen Partei als „Informationsempfänger“ mündlich, schriftlich oder auf andere Weise zugänglich gemacht oder zur Kenntnis gebracht werden, wenn diese Daten und Informationen a) als Vertrauliche Informationen gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht sind; oder b) aufgrund der Umstände ihrer Offenlegung, ihres Inhalts und/oder ihrer Natur nach kaufmännischer Beurteilung als vertraulich und geheim anzusehen sind; oder c) personenbezogene Daten des KUNDEN und/oder der berechtigten Nutzer (z.B. Angemeldeten Dienstleister und/oder der Endkunden) darstellen; oder d) von Vertraulichen Informationen abgeleitet wurden. Ungeachtet dessen gelten zwischen den Parteien bestehende Vertragsbeziehungen und die entsprechenden Vertragsunterlagen, vorvertraglichen Unterlagen, alle im Rahmen von Audits vorgelegten Unterlagen, der Quell-Code der Software und die Dokumentation des Cloud-Dienstes als vertrauliche Informationen von reINVENT und die Kundendaten als vertrauliche Informationen des KUNDEN.

3. Die auftragsgegenständlichen Leistungen von reINVENT

3.1 Der Cloud-Dienst

Die Einhaltung der Regelungen dieser AGB durch den Kunden sowie die rechtzeitige Zahlung aller anfallenden Vergütung vorausgesetzt, wird reINVENT für die im Angebots- und Auftragsformular vereinbarte Laufzeit und den vereinbarten Umfang den Zugang zum Cloud-Dienst wie folgt gewähren:

reINVENT richtet die Software auf einem Server ein, der über das Internet unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Browser für den KUNDEN nach Einrichtung eines Kunden-Accounts unter https://re-invent.de/ erreichbar ist. Die Zugangsdaten zum Kunden-Account werden von reINVENT zur Verfügung gestellt und können vom KUNDEN individuell angepasst werden.

Der Umfang (Funktions- und Nutzungsumfang sowie etwaige Spezifikationen), in welchen dem KUNDEN Zugang zu dem Cloud-Dienst gewährt wird ergibt sich aus den jeweils vom KUNDEN beauftragten Pakete (z.B. Essential, Professional, Enterprise) gemäß Produkt- und Leistungsbeschreibung. Der bestimmungsgemäße Gebrauch des Cloud-Dienstes und die technischen Voraussetzungen für die bestimmungsgemäße Nutzung des Cloud-Dienstes ergeben sich ebenfalls aus der Produkt- und Leistungsbeschreibung.

reINVENT wird

a) den KUNDEN über Aktualisierungen des Funktionsumfangs von Paketen (z.B. Essential, Professional, Enterprise) und über neu hinzukommende Leistungsangebote mittels Benachrichtigung über das Front-End der Software oder mittels Benachrichtigung über die vom KUNDEN überlassenen Kontaktdaten informieren;

b) dem Kunden Supportleistungen in dem im jeweils beauftragten Paket (z.B. Essential, Professional, Enterprise) vereinbarten Umfang gemäß der Vorgabe dieser AGB bereitstellen;

c) den Cloud-Dienst im Rahmen der vertraglich gestatteten Nutzung übermittelte Daten gemäß den Vorgaben dieser AGB und des Angebots- und Auftragsformulares bearbeiten und schützen.

3.2 Verfügbarkeiten

reINVENT gewährt folgende Verfügbarkeiten der Software:

SLA-Verfügbarkeit
VerfügbarkeitMontag bis Sonntag, 00:00 Uhr - 24:00 Uhr
MesspunktÜbergabepunkt
MessbereichPro Jahr
SLA99

Die Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Nutzung des Cloud-Dienstes ohne gravierende betriebsbeeinträchtigende Störungen möglich ist. Bei der Berechnung der SLA-Verfügbarkeit werden folgende Unterbrechungszeiten (d.h. Zeiten, in denen die Software nicht verfügbar ist) nicht mitberücksichtigt:

  • Unterbrechungszeiten, die zu Wartungszwecken stattfinden (Wartungsfenster, Releasewechsel, Offline-Sicherungen, o.ä.)
  • Unterbrechungszeiten, die durch höhere Gewalt verursacht wurden
  • Unterbrechungszeiten, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.

3.3 Speicherplatz

Der für die vertragsgemäße Nutzung der Software und die damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge erforderlichen Speicherplatz wird von reINVENT in dem im Angebots- und Auftragsformular vereinbarten Umfang (Essential, Professional, Enterprise) und für die dort vereinbarte Dauer bereitgestellt.

3.4 Berechtigte Nutzer

Der KUNDE darf nur berechtigten Nutzern die Nutzung des Cloud-Dienstes im vertraglich vereinbarten Auftragsumfang gestatten.

Die Zugangsdaten der einzelnen berechtigten Nutzer zu dem Cloud-Service dürfen nicht mehrfach genutzt oder von mehreren Personen gleichzeitig verwendet werden. Zugangsdaten können vom Kunden jedoch von einer Person auf eine andere übertragen werden, wenn sich die Berechtigungsverhältnisse auf Seite des KUNDEN ändern. Der Kunde ist für das Verhalten der berechtigten Nutzer wie für eigenes Verhalten verantwortlich und verpflichtet sie seinerseits zur vertragsgemäßen Nutzung des Cloud-Dienstes.

Berechtigte Nutzer (z.B. Angemeldete Dienstleister, Subunternehmer und Endkunden) dürfen nur die ihnen freigegebenen Teilbereiche des Cloud-Dienstes nutzen.

Zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß vorstehend Ziffer 3.1 a) dieser AGB stellt reINVENT der im Angebots- und Auftragsformular vereinbarten Anzahl an berechtigten Nutzern für die Dauer des Auftrags die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet unter https://re-invent.de/ zur Verfügung.

Jeder berechtigte Nutzer erhält zur Identifizierung und zur Prüfung seiner Berechtigung zur Nutzung des Cloud-Dienstes und dem ihm gestatten Nutzungsumfangs Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), mit denen er den Zugang zur Software herstellen kann. Die Zugangsdaten sind von jedem berechtigten Nutzer und vom KUNDEN streng vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme durch nicht berechtigte Dritte zu schützen. Der KUNDE wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Zugangsdaten entsprechend den Vorgaben dieser AGB zu schützen und deren Vertraulichkeit zu wahren.

Der KUNDE ist berechtigt, die berechtigten Nutzer jederzeit durch Benennung gegenüber reINVENT zu ändern.

3.5 Verantwortlichkeit des KUNDEN

Der KUNDE ist allein verantwortlich für: a) die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des KUNDEN und der berechtigten Nutzer und denen von reINVENT sowie für die Genehmigung und Aufrechterhaltung des Zugangs zum Cloud-Dienst über das Internet, die Identifizierung und Authentifizierung der berechtigten Nutzer und die Kontrolle gegen unbefugten Zugang durch nicht-autorisierte Benutzer; b) alle Aktivitäten, die unter den Benutzernamen, Passwörtern und/oder Benutzer-Accounts der berechtigten Nutzer bei Zugriff auf den Cloud-Dienst erfolgen und deren Ergebnis.

Der KUNDE ist verpflichtet, reINVENT unverzüglich nach Kenntniserlangung von Nutzungsüberschreitungen und unberechtigten Nutzungen oder unbefugten Zugriffen auf den Cloud-Dienst zu informieren sowie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um jede unberechtigte Nutzung des Cloud-Dienstes unverzüglich zu unterbinden.

3.6 Subunternehmer

reINVENT ist es gestattet, bei der Erbringung der Cloud-Dienste Subunternehmer einzubeziehen bzw. die Erbringung des Cloud-Dienstes auf diese ganz oder teilweise zu übertragen.

3.7 Zugang Dritter

reINVENT ist im Rahmen der Bereitstellung und Ausführung des Cloud-Dienstes berechtigt, Dritten Zugang zu der vom KUNDEN genutzten Software und dem Kunden-Account zu gewähren, wenn dies für die Bereitstellung und Ausführung des Cloud-Dienstes erforderlich ist. reINVENT wird in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass solche Dritte die Regelungen dieses Vertrages zum Schutz der Kundendaten und zur Vertraulichkeit umfassend einhalten und gleichwertigen Verpflichtungen gegenüber reINVENT unterliegen.

4. Angebote Dritter

reINVENT macht im Rahmen der Ausführung des Cloud-Dienstes Leistungen von Dritten zugänglich (nachfolgend kurz: „Drittangebote“). Diese Drittangebote werden von reINVENT als solche erkenntlich gemacht und können über den Cloud-Dienst beauftragt werden. Um diese Drittangebote zu nutzen, kann die Eingehung zusätzlicher, mitunter kostenpflichtiger, Verträge mit diesen Dritten und/oder die Bestätigung zusätzlicher Nutzungsbedingungen durch den KUNDEN oder Endkunden erforderlich werden.

Für den Fall, dass der KUNDE Drittangebote nutzen will, ermächtigt der KUNDE reINVENT dazu, den Anbietern des jeweiligen Drittangebotes Zugang zu den für die Nutzung des Drittangebotes erforderlichen Kundendaten und Teilbereichen des Cloud-Dienstes zu gewähren.

reINVENT weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Nutzung der Drittangebote und deren Funktionsfähigkeit und Funktionsweise keine Haftung übernommen wird. Es liegt in der alleinigen Verantwortlichkeit des KUNDEN, sicherzustellen und zu prüfen, dass die jeweiligen Drittangebote die Eigenschaften, Beschaffenheit und Funktionen ausweisen, die der KUNDE voraussetzt; insbesondere auch hinsichtlich Datensicherheit, Vertraulichkeit und Qualität.

5. Nutzungsrechte am Cloud-Dienst, Nutzungsumfang

5.1 reINVENT gewährt dem KUNDEN im Umfang des vereinbarten Pakets (z.B. Essential, Professional, Enterprise) ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares, zeitlich auf die Laufzeit des Auftrags beschränktes Recht, den als Dienst zur Verfügung gestellten Cloud-Dienst in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser AGB für eigene betriebliche Zwecke des KUNDEN und für den oben definierten Einsatzzweck bestimmungsgemäß zu nutzen. Es wird klargestellt, dass dem KUNDEN unbeschadet der Regelungen dieser AGB kein Nutzungsrecht am Quellcode der Software eingeräumt wird und der gesamte Cloud-Dienst keine on-premise-Komponenten beinhaltet, hinsichtlich derer ein Anspruch des KUNDEN auf Installation in (proprietären) IT-Systemen des KUNDEN bestehen könnte.

5.2 Dem KUNDEN ist es – ausgenommen des Umfangs, der zwingend durch geltendes Recht zulässig ist – untersagt, selbst oder durch Dritte: a) den Quellcode oder den Objektcode der Software, die der Software zugrundeliegende Programmstruktur und Programmlogik, die der Software zugrundeliegenden Algorithmen oder das ihr zugrundeliegende Know-how zu dekompilieren, zurück zu entwickeln, zu rekonstruieren und auszuforschen (z.B. Reverse Engineering zu betreiben) oder anderweitig abzuleiten; b) die Software zu übersetzen, anzupassen, zu bearbeiten, abgeleitete Versionen der Software zu erstellen oder die Software zu modifizieren; c) ein Programm zu schreiben oder zu entwickeln, das auf der Software oder einem Teil der Software bzw. Softwareanwendungen hiervon basiert bzw. davon abgeleitet ist, und dieses Programm zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen; d) die Software und den gesamten Cloud-Dienst bzw. darauf basierende oder abgeleitete Programme auf eine Weise zu nutzen, die mit dem Cloud-Dienst konkurriert; e) Sicherungsvorkehrungen und Identifizierungsmaßnahmen des Cloud-Dienstes zu umgehen, zu stören, zu beeinträchtigen oder zu deaktivieren; f) den Cloud-Dienst und damit zusammenhängende, beauftragte Dienstleistungen oder Rechte daran zu veräußern, zu lizenzieren, zu übertragen, abzutreten oder generell auf allen denkbaren Wegen Dritten zur Nutzung anzubieten; g) Daten und Informationen ohne hinreichende Berechtigung in den Cloud-Dienst zu oder aus dem Cloud-Dienst zu übertragen; h) gesetzwidrige oder schädliche Daten, Programme oder Codes in den Cloud-Dienst zu übertragen.

5.3 Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software erforderlich ist und vom bestimmungsgemäßen Gebrauch abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von reINVENT, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software in IT-Systemen des Kunden oder auf Datenträgern und anderer vom KUNDEN eingesetzter Hardware.

5.4 Dem KUNDEN ist es nicht gestattet, den Cloud-Dienst über die im Angebots- und Auftragsformular erlaubte Nutzung und den dort festgelegten Nutzungsumfang hinaus sowie andere Zwecke als den Einsatzzweck zu nutzen. Eine Nutzung des Cloud-Dienstes zugunsten Dritter bzw. die Gewährung von Zugang zu dem Cloud-Dienst an Dritte ist nicht gestattet, soweit dies nicht ausschließlich dem bestimmungemäßen Gebrauch des Cloud-Dienstes entspricht und darüber hinaus im Angebots- und Auftragsformular vorgesehen ist.

Jede weitergehende Nutzung des Cloud-Dienstes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von reINVENT.

5.5 Testphase

a) Sofern eine Testphase für die Nutzung des Cloud-Dienstes zwischen den Parteien vereinbart wird, geht diese Testphase der vereinbarten kostenpflichtigen Nutzung zeitlich vor und ist dieser nicht anzurechnen. Der dem KUNDEN während der Testphase gestattete Nutzungsumfang steht im Ermessen von reINVENT; ein Anspruch des KUNDEN auf Nutzbarkeit bestimmter Funktionalitäten oder Teilbereiche des Cloud-Dienstes besteht nicht. Im Übrigen richtet sich die Nutzung während der Testphase nach den Regelungen dieser AGB.

b) Der KUNDE kann innerhalb der Testphase jederzeit den Auftrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mit Zugang der Kündigung im Rahmen einer Testphase wird der Cloud-Dienst zur Nutzung nach der Testphase gesperrt und gegebenenfalls bereits an reINVENT geleistete Zahlungen an den KUNDEN rückerstattet.

5.6 Sofern der KUNDE reINVENT mit Add-On-Leistungen, die die Implementierung und/oder Konfigurierung des Cloud-Dienstes für den KUNDEN zum Gegenstand haben, beauftragt hat, kann dem KUNDEN die Nutzung des Cloud-Dienstes zu Testzwecken auf einer nicht produktiven (Test-)Instanz des Cloud-Dienstes bereits vor dem in einem Angebots- und Auftragsformular festgelegten Leistungsbeginn gestattet werden. Ein Anspruch des KUNDEN auf Nutzbarkeit bestimmter Funktionalitäten oder Teilbereiche des Cloud-Dienstes besteht in diesem Fall nicht. Im Übrigen richtet sich die Nutzung nach den Regelungen dieser AGB und ggf. getroffener gesonderter Vereinbarungen.

6. Geistiges Eigentum, Kundedaten, Nutzungsdaten

6.1 Geistiges Eigentum

a) Sämtliche Rechte, Rechtsansprüche und Anwartschaften sowie Titel, insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte, an dem am Cloud-Dienst bestehendem geistigen Eigentum, insbesondere hinsichtlich der Software, dem Quellcode und Objektcode der Software und an diesbezüglichen Vertraulichen Informationen von reINVENT, verbleiben bei reINVENT bzw., sofern Eigentumsrechte betroffen sind, im Eigentum von reINVENT, oder gegebenenfalls bei Dritten, die reINVENT und/oder Subunternehmern von reINVENT eine Lizenz gewähren. Sämtliche Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, an Weiterentwicklungen, Modifikationen, Funktionalitätserweiterungen und Anpassungen des Cloud-Dienstes gehen bei deren Entstehung und/oder Übernahme in den Cloud-Dienst auf reINVENT als originären Urheber der Cloud-Dienstes über.

b) reINVENT ist es unbeschränkt gestattet, Konzepte, Ideen, Logiken, Algorithmen, Techniken oder Know-how bezüglich des Cloud-Dienstes, auch wenn dieses erst im Rahmen der Nutzungen durch den KUNDEN erlangt oder entwickelt wurde, zu verwenden oder zu verwerten. Abgesehen von den in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Fällen werden dem KUNDEN keine Lizenzen oder andere Rechte an dem Cloud-Dienst oder an weiterem geistigen Eigentum von reINVENT oder von eingesetzten Subunternehmern oder Anbietern von Drittangeboten gewährt.

c) Die von reINVENT dem KUNDEN überlassenen Materialien verbleiben, sofern keine ausdrücklich abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, im ausschließlichen Eigentum von reINVENT. Dies gilt insbesondere für Materialien, die den Cloud-Dienst, insbesondere die Software, betreffen und/oder mit diesem im Zusammenhang stehen.

d) Der KUNDE ist nicht berechtigt, Hinweise und Vermerke auf Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstige Schutzrechte sowie Eigentumsrechte aus dem Cloud-Dienst zu entfernen oder die entsprechenden Hinweise und Vermerke zu verändern.

6.2 Kundendaten

Die Rechte an den vom KUNDEN und reINVENT (im Zusammenhang mit dem Cloud-Dienst) übermittelten oder zugänglich gemachten Kundendaten stehen ausschließlich dem KUNDEN zu. Der KUNDE räumt reINVENT hiermit das Recht ein, die übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Erbringung des Cloud-Dienstes, dessen Weiterentwicklung sowie dessen Organisation und Durchführung zu nutzen, zu übermitteln, zu speichern und zu verarbeiten.

Der KUNDE allein trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit, und Vollständigkeit der seinerseits reINVENT zur Verfügung gestellten Kundendaten.

6.3 Nutzungsdaten

reINVENT ist es gestattet, die Nutzungsdaten in anonymisierter und aggregierter Form für technische und marktbezogene Analysen, Benchmarking, die Weiterentwicklung des Cloud-Dienstes sowie für Marketingmaßnahmen hinsichtlich des Cloud-Dienstes zu erheben, zu nutzen und zu verarbeiten.

7. Vergütung, Rechnungstellung, Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung von reINVENT für die Erbringung von Leistungen, insbesondere für die Gestattung des Zugangs zur Software, sowie die geltenden Zahlungsmodalitäten richten sich, vorbehaltlich abweichender Regelungen, nach dem Angebots- und Auftragsformular.

7.2 Sämtliche von reINVENT in Rechnung gestellten Forderungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung in EURO an das im Angebots- und Auftragsformular angegebene Geschäftskonto von reINVENT fällig.

7.3 Dem KUNDEN steht ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.

7.4 Alle gewährten Sonderrabatte und Sonderkonditionen gelten ausschließlich für die Erstbestellung und die erste Abrechnungsperiode, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angeführt ist.

8. Laufzeit des Auftrags, Kündigung

8.1 Der Auftrag beginnt mit dem im Angebots- und Auftragsformular vereinbarten Zeitpunkt („Leistungsbeginn“) und läuft für die im Angebots- und Auftragsformular vereinbarte Laufzeit.

8.2 Sofern im Angebots- und Auftragsformular nicht explizit ausgeschlossen oder sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, verlängert sich der Auftrag automatisch und zu den gleichen Auftragsbedingungen, es sei denn, eine der Parteien kündigt schriftlich den Auftrag mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der Laufzeit.

8.3 Die Laufzeit des Auftrages setzt sich, auch wenn eine feste Laufzeit im Angebots- und Auftragsformular vereinbart wurde, aus der Laufzeit und allen in Kraft getretenen Verlängerungszeiträumen zusammen.

8.4 Haben die Parteien eine feste Laufzeit des Auftrages im Angebots- und Auftragsformular vereinbart, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung des Auftrags für die vereinbarte Laufzeit ausgeschlossen und der Auftrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

8.5 Für Aufträge, die ausschließlich Add-On-Leistungen betreffen, ist eine gesonderte Vereinbarung zu schließen. Ein Auftrag, der ausschließlich die Erbringung von Add-On-Leistungen beinhaltet, kann mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen ordentlich vom KUNDEN gekündigt werden.

8.6 Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, einen Auftrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist reINVENT insbesondere berechtigt, wenn der KUNDE fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung des Cloud-Dienstes wiederholt oder schwerwiegend verletzt.

8.7 reINVENT hält für Aufträge für Dienstleistungen oder Sonderwunsch-Management möglichst für eine Dauer bis zu 9 Monaten Kapazitäten vor. Werden Aufträge in dieser Zeit nicht schriftlich abgerufen, so gelten diese dennoch als erfüllt.

9. Wirkung der Beendigung des Auftrags

9.1 Mit der Beendigung eines Auftrags wird der Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen, insbesondere zum Cloud-Dienst, automatisch beendet und es werden alle ausstehenden Zahlungsverpflichtungen des KUNDEN sofort zur Zahlung fällig.

9.2 Nach Löschung des Accounts durch den KUNDEN werden alle Daten entfernt (Projektdaten, Daten zu Projektteilnehmern und Subunternehmern). Der Account kann nicht mehr reaktiviert werden. Die Sicherung der Daten erfolgt vor der Löschung des Accounts durch den Kunden und nicht durch reINVENT.

10. Aussetzung des Cloud-Dienstes

10.1 reINVENT hat das Recht, den Zugang des KUNDEN und einzelner Berechtigter Nutzer zum Cloud-Dienst ohne Ankündigung zu deaktivieren, auszusetzen oder einzuschränken, wenn

a) tatsächliche Verstöße des KUNDEN oder begründeter Verdacht auf Verstöße des KUNDEN gegen geltendes Recht vorliegen; oder

b) die Nutzung des Cloud-Dienstes durch den KUNDEN oder durch die Berechtigten Nutzer die Sicherheit des Cloud-Dienstes verletzt oder gefährdet oder der KUNDE oder die Berechtigten Nutzer selbst oder durch Dritte die Gefährdung oder Verletzung der Sicherheit des Cloud-Dienstes durch Verhaltensweisen vornehmen oder fördern; oder

c) reINVENT nachweisen kann, dass der KUNDE oder die Berechtigten Nutzer gegen Ziffer 5. oder Ziffer 6.1 d) verstoßen hat; oder

d) der KUNDE oder ein berechtigter Nutzer einen erheblichen Verstoß gegen diesen Vertrag begeht, der auch nach vorheriger Mahnung durch reINVENT mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Verstoßes oder dessen Folgen nicht beseitigt wurde oder wiederholt wurde.

10.2 reINVENT hat das Recht, den Zugang des KUNDEN und einzelner Berechtigter Nutzer zum Cloud-Dienst mit vorheriger Ankündigung unter angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Grundes zu deaktivieren, auszusetzen oder einzuschränken, wenn

a) ein vom KUNDEN geschuldeter Betrag auch nicht innerhalb der mit der Ankündigung gesetzten Zahlungsfrist zum Ausgleich gebracht wird und der KUNDE bis zum Ablauf dieser Zahlungsfrist keine schwerwiegende Pflichtverletzung von reINVENT als Grund für seinen Zahlungsrückstand schriftlich angeführt hat; oder

b) wiederholt (mindestens drei (3) Mal) keine oder objektiv unzureichende Informationen vom KUNDEN im Rahmen von Support-Bemühungen von reINVENT mitgeteilt wurden und sich dadurch die Erledigung der Supportanfrage nicht nur unwesentlich verzögert hat.

10.3 Die Deaktivierung, Aussetzung oder Einschränkung ist unverzüglich von reINVENT aufzuheben, sobald der dafür ursächliche Grund nicht mehr besteht.

11. Datenschutz, Freistellung

11.1 Jede Partei wird die geltenden Rechtsvorschriften und daraus abgeleiteten Verpflichtungen zum Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“ - Verordnung (EU) 2016 / 679) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einhalten.

11.2 reINVENT ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, wenn reINVENT personenbezogene Daten zum Zwecke der Verwaltung der Kundenbeziehung (z.B. Abrechnungsinformationen und Kontaktbeziehungen) oder zum Zweck der Bearbeitung von Anfragen nach Verkaufs- oder allgemeinen Produktinformationen erhebt und verarbeitet. In Bezug auf die Dienstleistungen im Rahmen eines Auftrags, insbesondere hinsichtlich des Cloud-Dienstes, gehen die PARTEIEN davon aus, dass reINVENT als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO einzustufen ist und damit ausschließlich nach den Anweisungen des KUNDEN personenbezogene Daten des KUNDEN verarbeitet. Es gilt der zwischen reINVENT und dem KUNDEN geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2 des Angebots- und Auftragsformulars).

11.3 reINVENT wird branchenübliche und zumutbare Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der der übermittelten Kundendaten und deren Integrität treffen und die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig kontrollieren. Sobald reINVENT ein sicherheitsrelevanter Zugriff eines nicht berechtigten Dritten auf Kundendaten bekannt wird, hat reINVENT den KUNDEN darüber unverzüglich schriftlich zu informieren und auf Nachfrage des KUNDEN schriftlich über die Art des Zugriffs, dessen Folgen und Auswirkungen auf die Kundendaten und die konkret betroffenen Kundendaten Bericht zu erstatten.

12. Geheimhaltung

12.1 Vertraulichkeit und Verwendungsbeschränkung

Der jeweilige Informationsempfänger verpflichtet sich, sämtliche vom Informationsgeber erlangten Vertraulichen Informationen, als Geschäftsgeheimnis des Informationsgebers im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes zu behandeln und

a) nur für Zwecke und im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen, sie insbesondere nicht kommerziell zu verwerten,

b) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, und

c) nicht zum Gegenstand von gewerblichen Schutzrechten zu machen oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt zur Erlangung von Schutzrechten zu benutzen.

Bei der Geheimhaltung hat der Informationsempfänger die gleiche Sorgfalt anzuwenden, wie hinsichtlich seiner eigenen Geschäftsgeheimnisse von ähnlicher Bedeutung, mindestens aber die verkehrserforderliche Sorgfalt.

12.2 Ausnahme

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Verwendungsbeschränkung gilt nicht für solche Informationen, für die der Informationsempfänger beweisen kann, dass sie

a) zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung durch den Informationsgeber bereits im Besitz des Informationsempfängers waren und der Informationsempfänger hierbei keine Geheimhaltungspflicht verletzt hat, oder

b) der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren ohne dass der Informationsempfänger eine Geheimhaltungspflicht verletzt hat, oder

c) dem Informationsempfänger von berechtigten Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht offenbart oder zugänglich gemacht worden sind.

12.3 Sonstiges

Der Informationsempfänger ist ferner dazu verpflichtet, den Zugang zu den vom Informationsgeber erhaltenen Informationen auf diejenigen Mitarbeiter zu beschränken, die diese für die Zwecke dieses Vertrages benötigen. Er wird solche Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten, soweit gesetzlich möglich auch nach deren eventuellem Ausscheiden beim Informationsempfänger.

Die vorgenannten Verpflichtungen zur Geheimhaltung und Verwendungsbeschränkung bleiben auch für fünf (5) Jahre über das Ende dieses Vertrages hinaus bestehen. Soweit Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG betroffen sind, gilt die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Verwendungsbeschränkung als auf unbestimmte Zeit vereinbart.

13. Import- und Export-Bestimmungen

Der KUNDE hat die auf den Cloud-Dienst anzuwendenden gesetzlichen Import- und Export-Bestimmungen eigenverantwortlich zu beachten und dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass diese ebenso durch die Berechtigten Nutzer eingehalten werden. Der KUNDE darf Dritten, die selbst oder deren Mitarbeiter oder Führungskräfte unter behördlichen Sanktionen im Zusammenhang mit anwendbaren Ausfuhrkontrollgesetzen stehen, keinen Zugang zu dem Cloud-Dienst verschaffen oder gewähren.

Bei grenzüberschreitender Lieferung/Leistung durch reINVENT trägt der KUNDE anfallende Zölle, Gebühren und sonstige aufgrund des Auslandsbezuges anfallende Abgaben selbst. Der KUNDE wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen/Leistungen eigenverantwortlich abwickeln. Sollte zum Zeitpunkt der Erbringung der Cloud-Dienste eine gesetzliche oder behördliche Genehmigungspflicht für die Erbringung dieser bestehen und die hierauf beantragte Genehmigung zur Erbringung nicht erteilt werden, ist reINVENT zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.

14. Schutzrechte Dritter am Cloud-Dienst

14.1 reINVENT gewährleistet, dass der Cloud-Dienst und die Add-On-Leistungen, insbesondere die Software und deren vertragsgemäße Nutzung, keine Schutzrechte Dritter, insbesondere Marken-, Design-, Patentrechte sowie Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter, verletzt, oder Schutzrechte Dritter der vertragsgemäßen Nutzung des Cloud-Dienstes und der Add-On-Leistungen nicht entgegenstehen oder eine solche Nutzung ausschließen.

14.2 Sofern ein Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Cloud-Dienstes oder des Bezuges von Add-On-Leistungen durch den KUNDEN die Verletzung oder Beeinträchtigung seiner Schutzrechte oder der Schutzrechte eines anderen gerichtlich oder außergerichtlich geltend macht oder diesbezügliche Maßnahmen ankündigt, wird der KUNDE reINVENT unverzüglich schriftlich benachrichtigen und alle dazu bereits vorliegenden und zukünftig vorliegenden verteidigungserheblichen Informationen und Unterlagen in sachdienlicher Form zur Verfügung stellen. Der KUNDE wird gerichtliche sowie außergerichtliche Streitigkeiten mit dem Dritten nur im Einvernehmen mit reINVENT führen oder reINVENT dazu ermächtigen. Dies gilt entsprechend, soweit ein Dritter Ansprüche gegenüber reINVENT behauptet, die auf Handlungen des KUNDEN, der berechtigten Nutzer oder auf Zugriffe von Drittangeboten zurückzuführen sind.

14.3 Werden durch die vertragsgemäße Nutzung des Cloud-Dienstes Schutzrechte Dritter verletzt, wird reINVENT, soweit reINVENT für die Verletzung alleine verantwortlich ist, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten

i) dem KUNDEN das Recht verschaffen, den Cloud-Dienst weiterhin vertragsgemäß zu nutzen; und/oder

ii) den betroffenen Teil des Cloud-Dienstes und die entsprechende Dokumentation durch geeignete Maßnahmen so gestalten und anpassen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und eine im Wesentlichen ähnliche Funktionalität und Beschaffenheit des Cloud-Dienstes gegeben ist; und/oder

iii) eine Lizenz vom Dritten erwerben, auf deren Basis dem KUNDEN die vertragsgemäße Nutzung des Cloud-Dienstes möglich ist.

Sollte keine der vorgenannten Möglichkeiten sich für reINVENT wirtschaftlich zumutbar und verhältnismäßig erweisen, ist reINVENT berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dem KUNDEN sind in diesem Fall alle für den Rest der Laufzeit des Auftrags für die Nutzung des Cloud-Dienstes vorausbezahlten Vergütungen innerhalb von vier (4) Wochen nach Vertragsende zu erstatten.

15. Haftung

15.1 Haftungsbegrenzung

reINVENT haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für einfach fahrlässig verursachte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 20.000,00 pro Schadensfall, maximal pro Vertragsjahr bis zu einem Betrag von EUR 50.000,00. Sofern und soweit die Haftung auf einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht, ist die Haftung zusätzlich maximal auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schaden begrenzt, sofern dieser niedriger ist als die gemäß vorstehendem Satz 1 vereinbarten Beträge; es gilt mithin der jeweils niedrigere Wert als maximale Haftungsbegrenzung.

Die Haftung von reINVENT für Datenverlust ist auf den typischen Widerherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den KUNDEN eingetreten wäre.

15.2 Haftungsausschluss

reINVENT haftet nicht für mittelbare bzw. indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Produktionsausfall.

15.3 Haftungsausschluss für Ausstattungsvorschläge, Produkte & Services

reINVENT haftet nicht für über den Cloud-Dienst oder über sonstige Dokumente oder Links dem KUNDEN oder Endkunden bereitgestellte Produkt- oder Serviceempfehlungen, Ausstattungsvorschläge oder sonstige Informationen zu Produkten oder Services.

Etwaige durch reINVENT zur Verfügung gestellte Produkt- und Ausstattungsvorschläge und Informationen sind lediglich als Designvorschläge zu interpretieren und müssen in jedem Einzelfall vom KUNDEN auf Machbarkeiten und Umsetzbarkeiten überprüft werden.

reINVENT haftet zudem weder gegenüber KUNDEN noch gegenüber Endkunden für die durch die gewählte Ausstattung des KUNDEN oder Endkunden entstandenen Mängel oder Fehler. Ferner haftet reINVENT nicht für die tatsächliche Verfügbarkeit von durch KUNDEN oder Endkunden ausgewählten Produkten oder Service und auch nicht für die fristgerechte Lieferung oder den fachmännischen Einbau in der Immobilie.

15.4 Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter

Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine mögliche persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter reINVENTs, der reINVENT-Mitarbeiter und der von reINVENT eingesetzten Subunternehmen.

15.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

15.6 Verjährung

Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt ein Jahr ab Kenntnis des KUNDEN von dem Schaden.

16. Gewährleistung

16.1 reINVENT gewährleistet, dass der Cloud-Dienst, während der im zugrundeliegenden Angebots- und Auftragsformular festgelegten Laufzeit die in der Produkt- und Leistungsbeschreibung vereinbarten Funktionalitäten und Spezifikationen erfüllt. Wenn der Cloud-Dienst nicht auftragsgemäß genutzt werden kann, ist reINVENT zur Behebung der Mängel gemäß dem auftragsgegenständlichen Paket (z.B. Essential, Professional, Enterprise) verpflichtet. Im Falle von Rechtsmängeln gilt Ziffer 14. entsprechend.

16.2 reINVENT gewährleistet, dass Add-On-Leistungen, die nicht der Abnahme unterliegen, vertragsgemäß erbracht werden. Werden solche Add-On-Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht oder begeht reINVENT sonstige Pflichtverletzungen, muss der KUNDE dies gegenüber reINVENT schriftlich anzeigen und reINVENT eine angemessene Nachfrist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der betroffenen Leistung oder Abhilfe zu schaffen.

16.3 Bei Add-On-Leistungen, die als Werkleistung erbracht werden und der Abnahme unterliegen, gewährleistet reINVENT, dass die Add-On-Leistung im Wesentlichen der spezifisch vereinbarten Produkt- und Leistungsbeschreibung entspricht. Im Falle von Mängeln hat der KUNDE dies gegenüber reINVENT schriftlich anzuzeigen und reINVENT eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung, insbesondere im Wege der Mangelbeseitigung, zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist der KUNDE zur angemessenen Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag über die Add-On-Leistungen berechtigt.

16.4 Für im Rahmen der Gewährleistung geltend gemachte Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 15. dieser AGB.

16.5 Pflichtverletzungen von reINVENT und Mängel (bzw. Nicht- oder Schlechtleistungen) sind vom KUNDEN unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen.

16.6 Gewährleistungsrechte verjähren im Falle von Werkleistungen, die der Abnahme unterliegen, zwölf (12) Monate nach Abnahme. Gewährleistungsrechte für Dienstleistungen, insbesondere den Cloud-Dienst, verjähren zwölf (12) Monate nach Kenntnis des KUNDEN vom Gewährleistungsfall.

17. Vermittlungstätigkeit

17.1 reINVENT weist darauf hin, dass auf der reINVENT Plattform sowie in der Benutzeroberfläche von Endkunden Partnerangebote und Produktempfehlungen zugänglich gemacht werden und dass reINVENT sowohl für die Integration von Daten von Herstellern oder Händlern im Cloud-Dienst, als auch für die vom KUNDEN oder Endkunden ausgewählte Ausstattung, Produkte und Services Provisionen und Lizenzzahlungen erhält. Der KUNDE hat diesen Umstand billigend zur Kenntnis genommen.

18. Änderung der Vertragsbedingungen

18.1 Änderung dieser AGB

reINVENT kann diese AGBs ändern, wenn die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen reINVENTs für den KUNDEN zumutbar sind. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen bestehender Vertragsverhältnisse. reINVENT wird dem KUNDEN die Änderungen spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der KUNDE mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer (1) Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen in Textform widersprechen. Widerspricht der KUNDE nicht, so gelten die Änderungen als genehmigt. reINVENT wird dem KUNDEN mit der Mitteilung über die Änderungen der AGB auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

18.2 Weiterentwicklung und Anpassung des Cloud-Dienstes

Der Cloud-Dienst kann von reINVENT einer stetigen Weiterentwicklung und Anpassung unterzogen werden, um diesen an den jeweils aktuellen Bedürfnissen der Kunden von reINVENT auszurichten, den technischen Fortschritt berücksichtigen zu können oder um die Einhaltung zwingenden geltenden Rechts sicher zu stellen. Wenn Weiterentwicklungen oder Anpassungen in den Cloud-Dienst als Standardfunktion übernommen werden, wird reINVENT hierüber in angemessener Zeit vor dem Inkrafttreten durch Aktualisierung der Funktionsbeschreibung informieren. Ist dem KUNDEN wegen Weiterentwicklungen oder Anpassungen des Cloud-Dienstes ein Festhalten am Auftrag mit Blick auf seine berechtigten Interessen nicht mehr zumutbar, kann der KUNDE den betroffenen Auftrag schriftlich mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Inkrafttreten der angekündigten Weiterentwicklung oder Anpassung kündigen – anderenfalls wird die Weiterentwicklung oder Anpassung automatisch planmäßig in den Cloud-Dienst übernommen und Gegenstand der Funktionalität dessen. reINVENT wird den KUNDEN mit der Information über die Weiterentwicklung und Anpassung des Cloud-Dienstes auf diesen Umstand und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

Weiterentwicklungen werden durch Updates und Upgrades von reINVENT zur Verfügung gestellt.

19. Übertragbarkeit

Eine Übertragung von auftragsgegenständlichen Rechten und Pflichten des KUNDEN bedarf der Zustimmung von reINVENT, die nicht unbillig verweigert werden darf.

20. Werbung, Referenz

Der KUNDE genehmigt reINVENT mit Erteilung des Auftrags, auf die mit dem KUNDEN bestehenden Geschäftsverbindungen in seinen Werbemitteln, auf sozialen Medien (z.B. Facebook, LinkedIn, etc.) und in Pressemitteilungen oder sonstigen öffentlichen Medien Bezug zu nehmen.

21. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Verträge zwischen den Parteien, die im Geltungsbereich dieser AGB stehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag ist ausschließlicher Gerichtsstand München (Stadt).